Insbesondere wurde die schweizerische Messmethode entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerin im Ressortforschungsbericht «Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF-EMF-Expositionsbestimmung» des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) vom November 2022 nicht als ungenügend bewertet. Vielmehr wurde diese Methode im genannten Bericht unter der Überschrift «Schweizer Messempfehlungen» lediglich objektiv dargestellt.