Nach dem Gesagten ist die Messbarkeit der Strahlung auch beim Betrieb adaptiver Antennen möglich. Die Beschwerdeführerin bringt nichts Stichhaltiges vor, was das Funktionieren der Messmethoden des METAS und den Befund des Bundesgerichts infrage zu stellen vermöchte. Insbesondere wurde die schweizerische Messmethode entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerin im Ressortforschungsbericht «Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF-EMF-Expositionsbestimmung» des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) vom November 2022 nicht als ungenügend bewertet.