a) Zusammenfassend kritisiert die Beschwerdeführerin, dass das derzeitige QS-System nicht geeignet sei, die Einhaltung der Grenzwerte durch adaptive Antennen zu überwachen. Es existiere auch keine taugliche Methode, um die Strahlung von adaptiven Antennen zu messen. Die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) empfohlenen Messmethoden zur Durchführung von Abnahmemessungen seien ungenügend und sie bestreite deren wissenschaftliche Evidenz. Zudem beantragt sie, ihr seien die für die Hochrechnung erforderlichen Antennendiagramme für «Broadcast und Traffic Beams» zur Verfügung und zur Stellungnahme abzugeben.