Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerin sind in den Baugesuchsunterlagen bzw. im Standortdatenblatt nicht nur die Antennentypen genannt. Vielmehr sind im vorliegenden Fall dem Standortdatenblatt die umhüllenden vertikalen und horizontalen Antennendiagramme beigelegt, mit denen das zu bewilligende «Coverage Szenario» beantragt wird. Nach der Vollzugsempfehlung des BAFU sind umhüllende Antennendiagramme zulässig.20 Schliesslich hat auch das Bundesgericht die von den Mobilfunkbetreibern berechneten umhüllenden Antennendiagramme als zulässig beurteilt.21