c) Sodann sind die im Standortdatenblatt deklarierten Sendeleistungen für die Beschwerdegegnerin verbindlich. Mit der angefochtenen Baubewilligung wird keine höhere Sendeleistung ERPn, für die Sendeantennen mit Korrekturfaktor gemittelt über sechs Minuten, erlaubt. Ob die Anlage in diesem Rahmen sinnvoll betrieben werden kann, ist Sache der Beschwerdegegnerin.19 Schliesslich sind die in Art. 11 Abs. 2 NISV erwähnten Parameter im Standortdatenblatt vom 8. Dezember 2022 (Revision: 1.0) aufgeführt. In den Beilagen zum Standortdatenblatt finden sich zudem die umhüllenden Antennendiagramme der entsprechenden Antennentypen.