Schliesslich bringt sie vor, in den Baugesuchsunterlagen seien nur Antennentypen erwähnt, deren Kurzbezeichnung ohne technische Datenblätter nichtssagend sei. Die technischen Datenblätter seien nicht allgemein online verfügbar und müssten deshalb den publizierten Unterlagen beigelegt werden. Entsprechend beantragt sie die Publikation der Origi- nal-Antennendiagramme, die detaillierten Produktinformationen und die Angabe der Einstellungen für den realen Betrieb. Gleichzeitig stellt sie in der Beschwerde den Antrag, dass ihr die für die Hochrechnung erforderlichen Original-Antennendiagramme für Broadcast und Traffic Beams zur Verfügung zu stellen und zur Stellungnahme abzugeben seien.