a) Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, das vorliegend zu beurteilende Baugesuch sei mangelhaft und unvollständig. Zur Begründung führt sie aus, der den Gesuchsunterlagen beigelegte Fachbericht Immissionsschutz des AUE enthalte keine Angaben über die adaptive Messmethode, mit welcher die Prüfung vorgenommen worden sei. Weiter zweifelt die Beschwerdeführerin an den im Standortdatenblatt ausgewiesenen Sendeleistungen; diese seien zu tief, sodass ein adaptiver Betrieb nicht möglich sei. Schliesslich bringt sie vor, in den Baugesuchsunterlagen seien nur Antennentypen erwähnt, deren Kurzbezeichnung ohne technische Datenblätter nichtssagend sei.