Mit ihren pauschalen Vorbringen vermag die Beschwerdeführerin daran keine Zweifel zu erwecken. Hierzu ist zu bemerken, dass das Bundesgericht kürzlich im Entscheid 1C_113/2024 vom 16. Juni 2025 bestätigte, dass die Angaben im vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) in dessen Publikation «Häufig gestellte Fragen zur Vollzugshilfe für adaptive Antennen» angepassten Standortdatenblatt16, welches auch im vorliegenden Fall von der Beschwerdegegnerin verwendet wurde, für die Aufschaltung eines Korrekturfaktors genügen.17 3. Baugesuchsunterlagen