Die Sachverhaltsangaben betreffend Sendeleistung für die adaptiven Antennen seien daher irreführend und entsprächen nicht der effektiven und tatsächlich genutzten Sendeleistung. Es sei von Amts wegen zu prüfen und zu kontrollieren, wo und insbesondere wie stark (Feldstärke) der Anlagegrenzwert durch die Aufschaltung des Korrekturfaktors überschritten werde.