3/16 BVD 110/2023/168 trägt der Einspracheperimeter der Anlage gemäss dem eingereichten Baugesuch 700 m.9 Die Beschwerdeführerin wohnt am K.________weg E.________, 3673 Linden, und damit rund 117 m (Luftlinie) vom Antennenstandort entfernt. Die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin ist daher zu bejahen. Auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist somit einzutreten. 2. Adaptive Antennen und Korrekturfaktor