polizeilichen Verfahren bezüglich einer Mobilfunkanlage in der Gemeinde Belp sowie auf ein Dokument von Herrn Christian Liechti vom 22. Mai 2025. Die Beschwerdegegnerin verzichtete auf das Einreichen einer abschliessenden Stellungnahme. Mit Schreiben vom 30. Juli 2025 reichte der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin seine Kostennote ein. 5. Auf die Rechtsschriften, die vorhandenen Akten und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen