Darin hält sie an den Rügen in ihrer Beschwerde fest und bestreitet die Ausführungen der Bauherrschaft in ihrer Beschwerdeantwort sowie diejenigen des AUE pauschal. Weiter verweist sie auf verschiedene, der Replik beigelegte Dokumente, so einen Bericht «Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF-EMF-Exposi- tionsbestimmung» des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) vom November 20225, zwei Artikel aus dem Infosperber vom 5. September 2024 sowie vom 23. Januar 2025, eine Stellungnahme der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) vom 1. März 2024, eine Stellungnahme des AUE vom 1. Mai 2025 in einem bau-