Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 27. November 2023 fest, aus der Beschwerde würden sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 8. Mai 2023 erforderlich machen würden. Weiter verweist das AUE auf seine Stellungnahme zu den Einsprachen im Baubewilligungsverfahren vom 12. Juni 20234.