einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. November 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Linden reichte mit Eingabe vom 23. November 2023 die abgestempelten Pläne sowie die gesetzlichen Grundlagen der Gemeinde ein, ohne sich dabei zum Beschwerdeverfahren und dessen Ausgang zu äussern. Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 27. November 2023 fest, aus der Beschwerde würden sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 8. Mai 2023 erforderlich machen würden.