«• Der Beschwerdeführerin sind die für die Hochrechnung erforderlichen Original-Antennendiagramme für Broadcast und Traffic Beams zur Verfügung und zur Stellungnahme (Replik) abzugeben. • Die mangelhafte Interessenabwägung und Prüfung von alternativen Standorten mit den Instrumenten der Raumplanung ist zu verbessern. Die Mobilfunknetzplanung (und nicht bloss ein Standort) der Betreiber ist aufzuzeigen und der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme (Replik) zu eröffnen.»