schwerdeführerin Einsprache.1 Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht Immissionsschutz vom 8. Mai 20232 aus, die geplante Mobilfunk- Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch an sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Bezüglich Anwendung des Korrekturfaktors hielt es fest, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt. Mit Bauentscheid vom 27. September 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung für das Vorhaben.