1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 17. Februar 2023 bei der Gemeinde Linden ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit entsprechender technischer Einrichtung auf der Parzelle Linden Grundbuchblatt Nr. I.________ (Bauparzelle) ein. Die Bauparzelle liegt in der Arbeitszone A. Der neue Mobilfunkstandort BE855-3 steht unmittelbar an der Grenze zur Nachbarsparzelle Linden Grundbuchblatt Nr. J.________.