G.________gasse 30 befinden sich bis anhin keine freistehenden Strassenreklamen. Auf Höhe der H.________strasse 45 und 27 sind zwar Plakate an den Lärmschutzwänden angebracht.43 Diese Strassenreklamen können aber weder hinsichtlich Standort noch ihrer Grösse mit der vorliegend umstrittenen Strassenreklame verglichen werden. Zum einen sind diese Plakate nicht freistehend. Zum anderen sind sie deutlich kleiner als die geplante Strassenreklame. Gemäss Detailplan vom 28. April 2023 weist deren Alu-Traversenkonstruktion eine Breite von 5 m und eine Höhe von 4 m auf. Die eigentliche Werbefläche ist 4.36 m breit und 2.72 m hoch.44