Die Werbeträger sind parallel zur Strasse ausgerichtet und in unmittelbarer Nähe befindet sich kein Fussgängerstreifen. Zudem sind die F12-Plakate deutlich weniger hoch als der B.________ und weisen keine Alu-Traversenkon- struktion auf.37 i) Zusammengefasst beeinträchtigt die Reklame am geplanten Standort die Verkehrssicherheit. Dem Bauvorhaben ist daher bereits aus diesem Grund der Bauabschlag zu erteilen. 4. Ästhetik (Strassenbild)