h) Wie aufgezeigt ist die Verkehrssicherheit individuell am jeweiligen Standort der Reklame zu beurteilen. Die Beschwerdeführerin kann dementsprechend aus den Beispielen von Reklamestandorten in den Beschwerdebeilagen Nrn. 3 und 4 nichts zu ihren Gunsten ableiten. Hinsichtlich 32 Vgl. das mit Verfügung vom 21. Dezember 2023 zu den Akten genommene Foto Nr. 5 33 Vgl. die Unfallkarte «Unfälle mit Personenschaden» auf dem Geoportal des Bundes, abrufbar unter https://www.geo.admin.ch/de/ Rubriken < Kartenviewer < Direkter Link 34 Vgl. die Angaben im Baugesuch, pag. 21 der Vorakten 35 Vgl. den Detailplan vom 28. April 2023 36 Vgl. den Situationsplan vom 1. März 2023