Insgesamt ergibt sich damit, dass die Verkehrssicherheit vorliegend zumindest potentiell gefährdet ist. Die Einschätzung der Gemeinde, der praxisgemäss ein grosser Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit zukommt, ist nach dem Gesagten nachvollziehbar. Auch das Strasseninspektorat hat in seiner Stellungnahme im Beschwerdeverfahren vom 15. November 2023 die Beurteilung der Gemeinde im Hinblick auf die Verkehrssicherheit am Fussgängerstreifen nachvollziehen können.