g) Die H.________strasse verläuft im hier interessierenden Bereich gerade, breit und ohne grosses Gefälle. Der Gehweg auf der nördlichen Seite der H.________strasse ist durch ein Geländer von der Fahrbahn abgetrennt. Zwischen der Fahrbahn und dem Velostreifen befindet sich ein Grünstreifen.29 In der Nähe des geplanten Reklamenstandorts befinden sich weder Kreisel, Kreuzungen, Verzweigungen, Einmündungen noch Lichtsignalanlagen. Im Bereich des geplanten Reklamestandorts verläuft eine durchgezogene Sicherheitslinie, dementsprechend sind Überholmanöver grundsätzlich nicht zulässig.30