Des Weiteren zu berücksichtigen sind allfällige Spezialeffekte der Reklame (bewegliche Bilder oder Wechselangaben, Lichtbeamer oder Projektionen, Bildwechsel, Animationen und Filme, retroreflektierende, fluoreszierende oder lumineszierende Wirkung, Blendung, Blinken, andere wechselnde Lichteffekte, richtungsweisende Wirkung, Geräusche und Töne). Schliesslich muss auch untersucht werden, ob allenfalls eine Summierung von Ablenkungen besteht, so beispielsweise bei einer dichten Folge oder grossen Anhäufung von Reklamen. Aus allen genannten Kriterien ist eine Gesamtwürdigung, bezogen auf den konkreten Einzelfall vorzunehmen.