Als Beispiele nennt die Checkliste Standorte von Reklamen bei Fussgängerstreifen, Ortseingängen, in der Nähe von Vorschrifts- und Vortrittssignalen, anderen Signalen mit Vorschriftscharakter, bei engen oder unübersichtlichen Kurven, in der Nähe von Bahnübergängen, Tram- und Busspuren, bei unübersichtlichen Kuppen, Verengungen der Strasse, Engpässen oder bei erhöhter Absturzgefahr sowie bei Begegnungszonen und mehreren Fahrspuren. Weiter ist hinsichtlich einer möglichen Ablenkung die Distanz der Reklame zur Strasse sowie die Grösse der Reklame zu prüfen.