Sodann ist zu beurteilen, ob ein Knoten vorliegt (Kreisel, Kreuzungen, Verzweigungen, Einmündungen, Lichtsignalanlagen). Relevant ist ferner, ob eine besondere Situation vorliegt, die eine spezielle Aufmerksamkeit erfordert. Als Beispiele nennt die Checkliste Standorte von Reklamen bei Fussgängerstreifen, Ortseingängen, in der Nähe von Vorschrifts- und Vortrittssignalen, anderen Signalen mit Vorschriftscharakter, bei engen oder unübersichtlichen Kurven, in der Nähe von Bahnübergängen, Tram- und Busspuren, bei unübersichtlichen Kuppen, Verengungen der Strasse, Engpässen oder bei erhöhter Absturzgefahr sowie bei Begegnungszonen und mehreren Fahrspuren.