In ihrer Beschwerdeantwort vom 21. November 2023 bringt die Gemeinde vor, der in der VSS Norm 40 241 angegebene Abstand von 20 m sei als Mass zu verstehen, das nicht unterschritten werden solle. Es bestehe ein Ermessensspielraum, wobei die Vergrösserung der Distanz regelkonform sei. Der Ermessensspielraum sei immer zu Gunsten der Verkehrssicherheit auszulegen. Der Fussgängerstreifen diene den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Schülerinnen und Schülern der Liegenschaften H.________strasse 27 bis 45 als Querung der H.________strasse und sei Teil des Schulwegs. Das Verkehrsaufkommen auf der H.________strasse sei sehr stark, insbesondere zu Stosszeiten.