c) Im angefochtenen Entscheid führt die Gemeinde unter Ziff. 3.4 aus, die Verkehrssicherheit werde durch das Bauvorhaben beeinträchtigt. Verkehrsteilnehmende der H.________strasse würden durch das Bauvorhaben abgelenkt. In unmittelbarer Nähe befinde sich zudem ein Fussgängerstreifen. Durch das Bauvorhaben sei die Aufmerksamkeit von Automobilisten gegenüber dem Fussgängerstreifen eingeschränkt, womit die Sicherheit des Langsamverkehrs nicht mehr gewährleistet sei.