Im Beschwerdeverfahren erklärt das Strasseninspektorat in seiner Stellungnahme vom 15. November 2023, gemäss der VSS Norm 40 241 sollten 20 m vor und nach Fussgängerstreifen keine Strassenreklamen aufgestellt werden, da die Gefahr der Ablenkung bestehe. Die Verkehrsteilnehmenden sollten ihre ganze Aufmerksamkeit auf den Warteraum des Fussgängerstreifens und den Fussgängerstreifen selber halten und nicht durch Strassenreklamen abgelenkt werden. Der Verordnungsgeber habe auf eine Distanzangabe verzichtet. Es sei nicht geregelt, ob grössere Strassenreklamen auch grössere Abstände einhalten sollten, da sie früher wahrgenommen würden und allenfalls auch mehr Informationen wiedergeben könnten.