d) Das Strasseninspektorat erklärte in seinem Amtsbericht Verkehrssicherheit vom 14. Juni 2023, der Standort der Strassenreklame sei mit der Kantonspolizei besprochen worden und es erachte die Strassenreklame nicht als verkehrsgefährdend. Der Amtsbericht des Strasseninspektorats vom 14. Juni 2023 enthält abgesehen von der erwähnten Besprechung mit der Kantonspolizei keine weitere Begründung. Dementsprechend sind an die Begründung der Gemeinde, weshalb sie vom Bericht abweicht, vorliegend keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Im angefochtenen Entscheid erwog die Gemeinde, in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens befinde sich ein Fussgängerstreifen.