a) Die Gemeinde Moosseedorf hat den angefochtenen Entscheid als «Gesamtbauentscheid (Bauabschlag)» bezeichnet. Sie hat allerdings nur die Baubewilligung verweigert und den Amtsbericht Verkehrssicherheit des Strasseninspektorats vom 14. Juni 2023 eröffnet. Dafür ist weder ein Gesamtentscheid nach Art. 9 KoG3 noch ein entsprechend koordiniertes Verfahren notwendig (Art. 1 KoG). Die BVD ist als Beschwerdeinstanz sowohl für Bauentscheide als auch für Gesamtentscheide, für die das Baubewilligungsverfahren das Leitverfahren ist, zuständig. Sie ist vorliegend deshalb in jedem Fall zuständig für den Entscheid über die eingereichte Beschwerde (vgl. Art. 5 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 1 KoG;