3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie eine Stellungnahme beim Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis III (OIK III), Strasseninspektorat Seeland (nachfolgend nur noch Strasseninspektorat), ein. Das Strasseninspektorat nahm am 15. November 2023 Stellung. Mit Beschwerdeantwort vom 21. November 2023 beantragte die Gemeinde Moosseedorf die Abweisung der Beschwerde.