1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14. September 2023 (Bauabschlag) sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei die Baubewilligung, inkl. Reklamebewilligung, für das Aufstellen einer unbefristeten Alu-Traversenkonstruktion für Veranstaltungs- und Fremdreklamen an der G.________gasse 26 in Moosseedorf (GB Moosseedorf Nr. F.________) zu erteilen.