1. Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich gemäss ihren eigenen Angaben um ein Werbeunternehmen, das grossformatige Aussenwerbeflächen anbietet. Die Beschwerdeführerin reichte am 31. März 2023 bei der Gemeinde Moosseedorf ein Baugesuch ein für die Aufstellung einer unbefristeten, freistehenden Alu-Traversenkonstruktion für wechselnde Veranstaltungs- und Fremdreklame im nordwestlichen Bereich der Parzelle Moosseedorf Grundbuchblatt Nr. F.________ (G.________gasse 26). Die Parzelle liegt in der Mischzone 3-geschossig. Nördlich der Parzelle verläuft ein Grünstreifen (Parzelle Nr. A.________), der die Bauparzelle von der H.________strasse abtrennt.