Die Gemeinde Köniz hat in ihrem Entscheid vom 14. September 2023 die Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf den 31. Mai 2024 festgesetzt. Diese Frist wird aufgrund der während des Beschwerdeverfahrens verstrichenen Zeit bis am 31. August 2024 verlängert. Damit verbleibt den Beschwerdeführenden genügend Zeit, um die verlangte Wiederherstellungsmassnahme vorzunehmen. 7. Kosten