Nach dem Gesagten werden die privaten Interessen der Beschwerdeführerenden an der Beibehaltung des rechtswidrigen Zustands von den öffentlichen, für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sprechenden Interessen übertroffen. Dass zwischen dem Erlass der Wiederherstellungsverfügung und nach der Einreichung des nachträglichen Baugesuchs mehrere Jahre 18 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9b mit Hinweisen. 19 BGE 132 II 21 E. 6.4 mit Hinweis. 20 BGE 132 II 21 E. 6.4; BVR 2003 S. 97 E. 3b; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9c Bst. c.