Der angeordnete Rückbau des Balkonanbaus, des darunterliegenden Aufenthaltsbereichs und der Stützmauer mit dem Pizzaofen sowie die Herrichtung der ursprünglich bewilligten Situation im betreffenden Bereich innerhalb des Grenzabstands zur Nachbarparzelle sind zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands geeignet und erforderlich. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind nicht ersichtlich. Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern mittels Bedingungen und Auflagen einer unzulässigen Unterschreitung des gesetzlichen Grenzabstands entgegengewirkt werden könnte, würde doch damit der rechtmässige Zustand nicht wiederhergestellt.