Ausserdem vermögen die Beschwerdeführenden mit dem ihrer Beschwerde beigelegten, undatierten Foto (Beilage 3) auch nicht zu belegen, dass der betreffende Teil der Baute überhaupt schon im Jahr 2011 erstellt worden sei. Dies gilt umso mehr mit Blick auf die im Rahmen der Projektänderung vom 27. April 2011 eingereichten Pläne (von der Gemeinde Köniz am 22. August 2011 abgestempelt) sowie die diesbezüglichen Ausführungspläne (von der Gemeinde Köniz am 9. Januar 2012 abgestempelt), in denen die strittige Stützmauer mit dem eingebauten Pizzaofen nicht zu erkennen ist.