Auch dessen ca. 1.3 m hoher Kamin befindet sich vollständig ausserhalb der Stützmauer und ragt zudem mit rund der Hälfte seiner Höhe über den darüberliegende Balkonanbau hinaus. Da die Baute sich somit mehrheitlich über dem massgebenden fertigen Terrain befindet, gelangen die oben genannten privilegierten Grenzabstandsregelungen für unterirdische Bauten und Bauteile vorliegend nicht zur Anwendung. Die Errichtung der fraglichen Stützmauer mit dem integrierten Pizzaofen ist folglich baubewilligungspflichtig.