Im Bereich des Pizzaofens bei der nordöstlichen Ecke des Aufenthaltsbereichs beträgt die Gesamthöhe der Stützmauer zusammen mit dem darüberliegenden Balkonboden und der 1 m hohen Absturzsicherung gemäss dem erwähnten Plan «Fassade Süd-Ost» sogar 3.51 m. Bereits aufgrund der Höhe der Stützmauer alleine kann es sich vorliegend nicht um eine baubewilligungsfreie Baute nach Art. 6 Abs. 1 Bst. i BewD handeln. Die Stützmauer mit dem integrierten Pizzaofen ist somit baubewilligungspflichtig.