Diese Bauten unterschreiten sodann den gesetzlichen Grenzabstand zur rund 30 m langen Parzellengrenze des Nachbargrundstücks über eine Distanz von rund 5 m. Zudem gelangen sie mit einem Abstand von lediglich 2.5 bis 15 cm praktisch direkt an diese Grundstücksgrenze heran und unterschreiten den Grenzabstand somit massiv. Reglementarische Grenzabstände haben insbesondere auch die Funktion, nachbarschaftliche Immissionen zu begrenzen. Die Nutzung des von den Beschwerdeführenden errichteten Balkonanbaus und des darunterliegenden Aufenthaltsbereichs mit dem Pizzaofen kann aufgrund der Nähe zur Nachbarparzelle durchaus Auswirkungen auf diese haben.