Gleiches gilt hinsichtlich der daraufhin im Rahmen der Projektänderung vom 27. April 2011 eingereichten Pläne (von der Gemeinde Köniz am 22. August 2011 abgestempelt) sowie der diesbezüglichen Ausführungspläne (von der Gemeinde Köniz am 9. Januar 2012 abgestempelt), welche die baubewilligte Situation betreffend die Hangsicherung bestätigten. Daraus erhellt, dass der Hang mit der ursprünglich vorgesehenen Böschung genügend gesichert gewesen wäre, es hierzu grundsätzlich keiner weiteren baulichen Massnahmen bedurfte und solche bisher auch nie baubewilligt wurden.