Unterhalb der Böschung war zu deren Abschluss ein bereits bestehender, rund 40 cm hoher Absatz vorgesehen (im Plan schwarz eingezeichnet). Die damalige Eigentümerin der betroffenen Nachbarparzelle hat mit ihrer Unterschrift auf den erwähnten Plänen dieser dargestellten Situation im Grenzabstand zu ihrem Grundstück zugestimmt. Mit Entscheid vom 29. April 2010 hat die Gemeinde Köniz sodann dieses Vorhaben baubewilligt.