In den Plänen «Fassade Süd-Ost» und «Grundriss Erdgeschoss» (beide von der Gemeinde Köniz am 9. März 2010 abgestempelt) ist erkennbar, dass an der betreffenden Stelle im Grenzabstand zum Nachbargrundstück die Aufschüttung einer Böschung vorgesehen war (im Plan rot eingezeichnet), zwecks ebenerdiger Gestaltung des oberen Bereichs vor der neuen Fenstertüre und beim bestehenden Abstellraum. Unterhalb der Böschung war zu deren Abschluss ein bereits bestehender, rund 40 cm hoher Absatz vorgesehen (im Plan schwarz eingezeichnet).