b) Die Erstellung der fraglichen Bauten erfolgte gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführenden zwischen 2011 und 2014. Die öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision und des aktuellen Gemeindebaureglements der Gemeinde Köniz fand vom 5. April bis am 5. Mai 2017 und somit erst nach Fertigstellung dieser Bauten statt. Zumal das neue Recht gemäss den nachfolgenden Ausführungen in den Erwägungen 3. b) und 4. b) für die Beschwerdeführenden nicht milder ist, kommt im vorliegenden Fall das alte Gemeindebaureglement der Gemeinde Köniz vom 7. März 1993 (aGBR) zur Anwendung.