4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Oktober 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Entscheid der Gemeinde Köniz vom 14. September 2023 sei aufzuheben und das entsprechende Baugesuch sei zu bewilligen oder eventualiter sei dieses zur Beurteilung der teilweisen Baubewilligungsfähigkeit an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen. Subeventualiter seien nur die Ziffern 9.2 und 9.3 betreffend die Wiederherstellung im angefochtenen Entscheid aufzuheben und es sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verzichten.