3. Die Beschwerdeführenden reichten daraufhin für die strittigen Bauten ein nachträgliches Baugesuch ein. Die direkt betroffenen Nachbarn und neuen Eigentümer der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. I.________ erhoben dagegen Einsprache. Mit Entscheid vom 14. September 2023 erteilte die Gemeinde Köniz den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.