1/12 BVD 110/2023/165 zurückzubauen und dadurch den rechtmässigen Zustand gemäss den Plänen zur Baubewilligung vom 29. April 2010 wiederherzustellen. Gleichzeitig wies die Gemeinde Köniz sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme an.