Seitlich wird der Aufenthaltsbereich mit einer Natursteinstützmauer abgeschlossen. Die Baute liegt direkt an der Parzellengrenze zum Nachbargrundstück Köniz Grundbuchblatt Nr. I.________. 2. Anfang 2017 reichte die damalige Eigentümerin des benachbarten Grundstücks bei der Gemeinde Köniz wegen verschiedener Bauten auf der Parzelle der Beschwerdeführenden baupolizeiliche Anzeige ein. Am 20. April 2017 führte die Baupolizeibehörde vor Ort einen Augenschein durch. Danach forderte sie mit Verfügung vom 15. Mai 2017 die Beschwerdeführenden auf, den Balkonanbau und den darunterliegenden Aufenthaltsbereich («Grotto») mit dem Pizzaofen