1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Mattstetten vom 11. September 2023 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.00 werden dem Beschwerdeführer 1 und der Beschwerdeführerin 2 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.