Gestützt auf Vorschriften des allgemeinen Ortsbild- und Landschaftsschutzes dürfen in der Regel Art oder Mass der nach der Zonenordnung zulässigen Nutzung nicht eingeschränkt werden10. h) Die Bauparzelle befindet sich in der Einfamilienhauszone E1. Die Einfamilienhauszone E1 grenzt an die Dorfzone D und das Dorfschutzgebiet – jedoch nicht direkt bei der Bauparzelle. Für die Bauparzelle gelten die für das Dorfschutzgebiet geltenden Anforderungen an die Gestaltung nicht. Es sind lediglich die allgemeinen Gestaltungsgrundsätze gemäss Art. 16 und 17 GBR anwendbar.